Allgemeine Mietvertragsbestimmungen
2. Übernahmezustand: Der Mieter hat das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand und mit vollem Tank übernommen. Schäden sind vor Abfahrt auf dem Mietvertrag zu vermerken. 3. Mindestalter/Zusätzliche Fahrer: Das Mindestalter des Fahrers ist bei Kleinwagen 19 Jahre, im übrigen 21 Jahre und für Fahrzeuge ab Oberklasse 25 Jahre). Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Fahrten von Lenkern unter 25 Jahren und Zusatzfahrern sind nur nach Vereinbarung der Junglenker- bzw. Zusatzfahrergebühr bei Anmietung erlaubt. Für Schäden durch das Fahren einer Drittperson, haftet der Mieter unbeschränkt. Der Mieter muss Avis jederzeit auf Verlangen Namen und Adresse des jeweiligen Fahrers angeben. 4. Allgemeine Benutzungsbeschränkungen: Der Mieter anerkennt, dass in den folgenden Fällen die Benutzung des Fahrzeuges untersagt ist und er bei Missachtung für den vollen Schaden haftet: (a) Fahrten in/durch die Länder & Inseln siehe Einreisebestimmungen(OP11) Internet-Eintrag; Ausnahmen nur schriftlich von Avis-Direktion, (b) Transport von verbotenen und gefährlichen Waren, (c) Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt, (d) Lernfahrten, (e) Ziehen, Schieben oder sonst wie Bewegen eines Fahrzeuges oder eines Anhängers, (f) Motorsportveranstaltungen, Rennen, Rallyes, Wett-, Versuchs-, Trainings-, Orientierungs-, Gelände-, Geschicklichkeits-, und Zuverlässigkeitsfahrten, Ausdauer- und Verbrauchswettbewerbe aller Art, (g) Fahrten von Personen unter Drogen- /Alkoholeinfluss. 5. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen: Der Mieter eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in die Schweiz zurückzubringen. Hat der Mieter Wohnsitz in der Schweiz, verpflichtet er sich zudem, das Fahrzeug spätestens innert 2 Tagen aus der Schweiz auszuführen und nur für die direkte Fahrt ins Ausland zu verwenden. 6. Kosten: Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter die folgenden Kosten zu bezahlen: (a) Fahrzeugmiete, (b) Tagesgebühren CDW, TP, PAI/SuperPAI, (c) Selbstbeteiligung im Schadensfall, (d) Gebühren für Zusatz-, Jungfahrer, Zusatzausrüstung, Zustellung, Abholen, Vignette, (e) Überführungsgebühr bzw. bei Nichteinhaltung des Rückgabeortes die Rückholkosten inkl. Mietausfall, (f) Kosten für Treibstoff- und Betankungsservice (bei im voraus vereinbarter Treibstoffmenge erfolgt keine Gutschrift der Restmenge), (g) EZ Fuel-Gebühr bei Fahrstrecken bis zu 120km, es sei der Mieter legt bei Rückgabe des Fahrzeuges zum Nachweis ordnungsgemäßer Betankung des Fahrzeugs den Tankbeleg vor, (h) staatliche Steuern, (i) Late Return Fee: Wird das Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung von Avis verspätet zurückgegeben, wir pro angefangenem Tag der Verspätung ein weiterer Miettag sowie ein Verspätungsentgelt (Late Return Fee) berechnet. Bei Erhalt der Rechnung hat der Mieter die folgenden Kosten zu bezahlen: (j) vollen Schadenersatz aus vertragswidrigem, übermässigem, unsorgfältigem Fahrzeuggebrauch durch Mieter und/oder Zusatzfahrer, (k) Schadenersatz für Schäden oder Diebstahl nebst Umtriebsgebühr bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, (l) Bussen, Umtriebsgebühren, (m) Eintreibungskosten. 7. Haftung bei Schäden, Unfall (CDW), Diebstahl (TP): Der Mieter haftet bis zum Betrag der Selbstbeteiligung oder Wagenwert für sämtliche der Avis entstandenen Aufwendungen nebst einer Umtriebsgebühr (Damage Processing Fee) ausser bei Feuer-, Elementar- oder Tierschäden (mit Ausnahme von Schäden, die Tiere des Mieters oder der Passagiere verursachen). Als Aufwendungen gelten u.a. Fahrzeugschäden bzw. Zeitwert bei Diebstahl, Minderwert, Transport, Expertisen, Schadenbehandlung, Mietwagenausfall, Haftpflicht-Selbstbehalt und Bonusverlust. Der Mieter haftet unabhängig von Ort/Zeit der Rückgabe - solange, bis Avis ihm die Schadenfreiheit unterschriftlich bestätigt. 8. Haftungs-Reduzierung (CDW/TP): Die Begriffe Haftungs-Reduzierung, CDW und TP gelten auch für weitere Begriffe betreffend Selbstbeteiligung. Bei Vereinbarung oder Tarif inkl. Haftungsreduzierung für CDW (Allgemeines Schadensrisiko) und/oder TP (Diebstahlrisiko) reduziert sich die Haftung des Mieters auf die vorderseitig vermerkte oder tarifgemässe nicht ausschliessbare Selbstbeteiligung für CDW und/oder TP. Für Nutzfahrzeug-Mieten gelten zusätzliche Bestimmungen. 9. Uneingeschränkte Haftung: Der Mieter haftet uneingeschränkt – auch bei Abschuss der Haftungs-Reduzierung und bei Verursachung durch Zusatzfahrer – für Schäden, die durch Vertragsverletzung und vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden am/im Fahrzeug verursacht worden sind. 10. Haftpflicht-Versicherung für Drittschäden: Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden durch eine bei der Hauptverwaltung einzusehende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt, entsprechend den Avis-Deckungssummen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. 11. Verhalten bei Unfall: Bei Unfall muss der Mieter die Interessen von Avis und der Versicherungsgesellschaft wahrnehmen und: (a) den von Avis ausgehändigten Unfallrapport vollständig und richtig ausfüllen, (b) Name und Adresse von Beteiligten/Zeugen festhalten (c) keine Schuld oder Haftung eingestehen, (d) das Fahrzeug angemessen sichern, (e) die nächste Avis-Station avisieren und (f) sofort die Polizei verständigen, wenn dies zur Feststellung einer Schuld eines anderen Beteiligten erforderlich ist oder wenn Menschen verletzt sind. Der Mieter haftet für allen Schaden, welcher der Avis aus Verletzung dieser Vertragspflichten erwächst. 12. PAI (P), SuperPAI (SP), Insassenversicherungen: Leistungsdokumentation bei Avis-Stationen in der Schweiz verfügbar. 13. Mitgeführte Sachen/Tiere: Der Mieter entbindet Avis von jeder Haftung für Schäden oder Verluste an mitgeführten Sachen und Tieren und hält Avis diesbezüglich auch gegenüber Forderungen Dritter schadlos. Tiere dürfen nur in geeigneten Käfigen mitgeführt und nicht alleine im Fahrzeug belassen werden. Tiertransport in Nutzfahrzeugen ist untersagt. 14. Sicherung des Fahrzeuges: Bei Nichtbenutzung des Fahrzeuges sind Lenkradschloss und Türen, Fenster, Schiebe- und Cabriodächer zu verschliessen, die Schlüssel abzuziehen und die elektronische Wegfahrsperre einzuschalten. 15. Pannen und Störungen am Fahrzeug: Avis haftet nicht für Fehler/Störungen des Fahrzeugs und daraus entstehende Schäden. Fehler/Störungen sind in der Schweiz der TCS-Pannenhilfe oder der Pannenhilfe der betreffenden Automarke, im Ausland der nächsten Avis-Station zu melden. Reparatur-/Servicearbeiten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Avis. 16. Vertragsänderungen: Vertragsänderungen/-ergänzungen sind nur mit schriftlicher Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung der Direktion von Avis wirksam. 17. Untermiete/Abtretung: Untermiete und Abtretung des Mietvertrages sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Direktion von Avis gestattet. 18. Abtretung der Kostenforderung durch Avis: Avis ist berechtigt, die aus diesem Mietvertrag oder im Zusammenhang damit entstehenden Forderungen abzutreten. 19. Vollmacht: Bei einem Verkehrsunfall ermächtigt der Mieter hiermit Avis und ihre Versicherungsgesellschaft, von Behörden (Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeistellen), Bundesanstalten (SUVA, Militärversicherung, Invalidenversicherung, Die POST, SBB), privaten Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen sowie von Dritten jede gewünschte Akteneinsicht und Auskunft einzuholen. 20. Daten: Bei Zustimmung des Mieters und unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes ist Avis berechtigt, (a) sämtliche im Mietvertrag enthaltenen Kundendaten zu sammeln und zu verarbeiten, (b) diese Daten ins Ausland zu übermitteln, einschliesslich in Länder, die keine dem schweizerischen Datenschutz gleichwertige Regelung kennen, (c) diese Daten an ausländische Avis Gesellschaften, die Teil des Avis Rent A Car Systems oder der Avis Europe Group sind, zur Verarbeitung zu übermitteln und (d) den Mieter über Avis Dienstleistungen zu informieren. 21. Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Bülach/Schweiz. Bei Abtretung einer Forderung aus diesem Mietvertrag gemäss Art. 18 an Avis im Ausland ist das ordentliche Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Mieters zuständig. 22. Umrechnungskurs: Hat der Mieter sich entschieden, in einer anderen Währung als der zum Zeitpunkt der Reservation von Avis angegebenen Währung zu bezahlen, so benützt Avis als Umrechnungskurs den Citibank Devisenkurs plus 4%. |