Standortspezifische Bedingungen SCHWEIZ

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Wichtige Zusatzinformationen Wichtige Zusatzinformationen
Informationen zum Alter Informationen zum Alter
Zahlungsoptionen Zahlungsoptionen
Ausreisen mit dem Fahrzeug Ausreisen mit dem Fahrzeug
Haftungsreduzierung und Schutzoptionen Haftungsreduzierung und Schutzoptionen
Zustellung und Abholung Zustellung und Abholung
Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren
Kraftstoff- und Stromkosten Kraftstoff- und Stromkosten
Abschliessende Informationen Abschliessende Informationen
Einwegmieten Einwegmieten
Rückgaben Rückgaben
Sonderausstattung Sonderausstattung


Wichtige Zusatzinformationen


Dieses Dokument enthält die Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer über Ihre Anmietung wissen müssen. Sie sollten dieses Dokument ergänzend zu den Mietvertragsbedingungen lesen. Sie finden ein Exemplar der Mietvertragsbedingungen auf www.avis.ch. Wenn Sie eine Buchungsbestätigung per Email erhalten haben, enthält diese ggf. einen Link zu diesem Musterdokument. Bitte beachten Sie, dass das Muster der Mietvertragsbedingungen ein Anhaltspunkt zu den Bedingungen des Vertrags ist und möglicherweise nicht die exakten Bedingungen enthält, die Sie bei der Abholung des Fahrzeugs unterschreiben müssen.

Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit ersparen.

Wichtig zu wissen

Das Unternehmen, das Ihnen das Mietfahrzeug bereitstellt ist Avis Budget Autovermietung AG, Hofwisenstrasse 36, 8153 Rümlang. Dies ist möglicherweise nicht dasselbe Unternehmen wie jenes, bei dem Sie Ihre Buchung vorgenommen haben.

In Bezug auf die in diesem Dokument angegebenen Preise sind Änderungen vorbehalten – diese können Ihnen jedoch bereits eine Vorstellung geben. Genaue Preise erfahren Sie bei der Mietstation oder beim Reservierungsteam. Alle Preise verstehen sich inkl. MWST, sofern diese anfällt.

Um eine Buchung zu tätigen, zu ändern oder uns über ein Problem während Ihrer Anmietung zu informieren, wenden Sie sich an die Mietstation oder das Reservierungsteam:


    Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie unter www.avis.ch finden und klicken Sie auf „Kontakt“

    Wählen Sie 0848 81 18 18 (CHF 0.08 Min), von ausserhalb der Schweiz: +41 (0) 848 81 18 18.

    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr CET.


Die Kontaktdaten der Mietstation finden Sie auf Ihrem Mietvertrag.

Um uns nach der Rückgabe des Fahrzeugs über ein Problem zu informieren, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice:


    Email: customer.service@avis.ch

    Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, das Sie unter www.avis.ch finden und klicken Sie auf „Kontakt“

    Wählen Sie 044 809 19 01, von ausserhalb der Schweiz: +41 (0) 44 809 19 01.

    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr CET.



Informationen zum Alter


Wie alt muss ich sein, um ein Mietfahrzeug zu fahren?

Um unsere Fahrzeuge zu fahren, müssen Sie – und alle Ihre Fahrer – mindestens 21 Jahre alt sein und zu Beginn Ihrer Anmietung seit mindestens ½ Jahr im Besitz einer vollständigen gültigen Fahrerlaubnis sein. Für bestimmte Fahrzeuge können ggf. ein höheres oder auch ein niedrigeres Mindestalter, sowie eine Führerscheinbesitzdauer von mindestens 3 Jahren gelten.

Wie erfahre ich, ob es bei meiner Anmietung Einschränkungen bezüglich des Mindestalters gibt?

Bei Ihrer Buchung wird Ihnen mitgeteilt, wenn es für das von Ihnen angefragte Fahrzeug Einschränkungen bzgl. des Mindestalters gibt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sehen Sie bitte auf Ihrer Buchungsbestätigungs-Email nach oder rufen Sie unser Reservierungsteam an.

Ich bin unter 25 – muss ich eine Zusatzgebühr für junge Fahrer zahlen?

Wenn Sie – oder einer Ihrer Fahrer – bei Abholung des Fahrzeugs jünger als 25 Jahre sind, wird für jeden von Ihnen ein Zusatzentgelt für junge Fahrer erhoben werden. Die Höhe des Entgelts hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug abholen – es wird jedoch für jeden Fahrer etwa zwischen CHF 20.00 und CHF 24.00 pro Tag liegen.

Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage ab.

Gibt es Einschränkungen in Form eines Höchstalters?

Nein, solange Sie seit mindestens ½ Jahr, bei bestimmten Fahrzeugen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer vollständigen gültigen Fahrerlaubnis sind.



Zahlungsoptionen


Welche Zahlungskarten akzeptieren Sie?

Wir akzeptieren:


    • American Express (ausser American Express Traveller’s Cheque-Karten)
    • Diners Club
    • Visa Kredit-/ Debitkarten
    • MasterCard Kredit-/ Debitkarten
    • Von Avis ausgestellte Charge Cards/ Voucher

Prepaid-Karten können nur für Zahlungen bei Fahrzeugrückgabe verwendet werden. Bei der Anmietung müssen Sie die oben genannten Zahlungskarten vorlegen.

Wir akzeptieren keine Visa Electron-Karten, Maestro Karten, V-Pay Karten, Cirrus-Karten, JCB-Karten oder andere hier nicht aufgeführte Karten.

Wir können leider keine digitalen Zahlkarten akzeptieren.

Kann ich bar bezahlen?

Nein, bedauerlicherweise akzeptieren wir keine Barzahlung.

Was geschieht, wenn ich Zahlungen verspätet leiste?

Wenn Sie Ihre Zahlung an uns verspätet durchführen, berechnen wir Zinsen in gesetzlicher Höhe.



Ausreisen mit dem Fahrzeug


Auslandsfahrten sind für bestimmte Länder ausserhalb der Schweiz zulässig, bedürfen jedoch grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch Avis.
Bei Zustimmung durch Avis ist eine Grenzübertrittsgebühr/ Cross Border Fee (CBD) zu entrichten. Diese beträgt mindestens CHF 10,81/ Tag und maximal CHF 76,67 pro Anmietung. Wurde seitens Avis die Zustimmung erteilt, gelten die im folgenden aufgezählten Bestimmungen:

In welche Länder darf ich mit dem Fahrzeug fahren?
Sie dürfen mit dem Fahrzeug nur in den folgenden Ländern fahren:
• Österreich (A)
• Andorra (AND)
• Belgien (B)
• Schweiz (CH)
• Kroatien (HR)
• Deutschland (D)
• Dänemark (DK)
• Spanien (E)
• Frankreich (F)
• Finnland (FIN)
• Liechtenstein (FL)
• Italien (I)
• Irland (IRL)
• Luxemburg (L)
• Monaco (MC)
• Norwegen (N)
• Niederlande (NL)
• Polen (PL)
• Portugal (P)
• San Marino (RSM)
• Slowakei (SK)
• Slowenien (SLO)
• Schweden (S)
• Tschechien (CZ)
• Ungarn (H)

Porsche Fahrzeuge dürfen ausschliesslich in der Schweiz (CH), Frankreich (F), Monaco (MC), Deutschland (D) und Österreich (A) gefahren werden.

Autos der Fahrzeuggruppe I und Select Gruppe E und N dürfen nicht nach Kroatien (HR). Slowenien (SLO), Slowakei (SK), Tschechien (CZ), Polen (PL) und Ungarn (H) einreisen.

Sie dürfen mit dem Fahrzeug nicht einreisen nach Albanien (AL), Armenien(AM), Aserbaidschan (AZ), Bosnien and Herzegowina (BIH), Bulgarien (BG), Estland (EST), Georgien (GE), Griechenland (GR), Island (IS), Kasachstan (KZ), Kosovo (RKS), Lettland (LV), Litauen (LT), Mazedonien (MK), Malta (M), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Rumänien (RO), Russland (RUS), Serbien (SRB), Türkei (TR), Ukraine (UA), Ungarn (H), Weissrussland (BY), Zypern (CY) und alle Länder ausserhalb Kontinentaleuropas.

Verboten ist auch die Benutzung auf den Balearen, den Kanarischen Inseln, Korsika, Kreta und Sardinien

Bitte beachten Sie folgende Reisebeschränkungen für Personen mit Wohnsitz in der EU:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben und ein Fahrzeug mit Schweizer Zulassung und Kennzeichen fahren, dürfen Sie das Fahrzeug nur für 8 zusammenhängende Tage ausserhalb der Schweiz und in Liechtenstein fahren. Sie sind nicht befugt, mit dem Fahrzeug über 8 zusammenhängende Tage in die EU zu reisen, ausgenommen um damit auf direktem Wege in das Land Ihres Wohnsitzes zu fahren, was auf Ihrem Mietvertrag vermerkt sein muss. Sie haften für alle Schäden und Kosten, die uns daraus entstehen, dass Sie oder einer Ihrer Zusatzfahrer gegen diese Reisebeschränkungen verstossen, einschliesslich der Kosten für Zoll, Einfuhrsteuern und Nutzungsausfall, falls Sie oder ein Zusatzfahrer am Zoll aufgehalten werden. Ein Verstoss gegen Zollvorschriften kann zudem strafrechtliche Folgen für Sie oder Ihren Zusatzfahrer nach sich ziehen. Sofern Sie vorhaben, grenzüberschreitend in die EU zu reisen, weisen Sie bitte zum Zeitpunkt Ihrer Buchung hierauf hin, damit wir ein geeignetes Fahrzeug für Sie auswählen können.
Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der vorgenannten Bestimmungen berechtigen Avis zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Avis auf Grund der Verletzung einer der vorstehenden Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.

Kann ich ein Produkt erwerben, mit dem es mir erlaubt ist, in andere Länder zu fahren?
Nein, leider bieten wir keine weiteren Produkte an, die es erlauben, in andere Länder zu fahren.


Haftungsreduzierung und Schutzoptionen


Schaden

Welche Produkte reduzieren den Betrag, den ich zahlen muss, falls das Fahrzeug während der Mietdauer beschädigt wird?

Wenn Sie eine Haftungsreduzierung bei Schäden (collision damage waiver, CDW) haben und das Fahrzeug, die Schlüssel, beliebiges Zubehör oder Fahrzeugdokumente beschädigt werden, reduziert sich der Betrag, den Sie für den Schaden zu zahlen haben, auf nicht mehr als den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt, d. h. Sie zahlen für die Kosten der Reparatur oder den Ersatz plus eine Schadens-Bearbeitungsgebühr von CHF 32.40 oder den Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden geringer war als wir angegeben haben, werden wir Ihnen die Differenz erstatten.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Betrag ist auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Email-Buchungsbestätigung angegeben. Sie können den Selbstbehalt noch weiter senken, indem Sie ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts kaufen.

Wie erhalte ich eine Haftungsreduzierung?

In den meisten Fällen wird eine Haftungsreduzierung standardmässig mit dem Fahrzeug angeboten. Wenn sie enthalten ist, ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Email-Buchungsbestätigung angegeben. Wenn sie nicht enthalten ist, hängt der Preis von dem gemieteten Fahrzeug und dem Ort ab, an dem Sie es mieten.

Gibt es ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, um meinen Selbstbehalt noch weiter zu senken?

Ja, die Erweiterte Haftungsreduzierung (SCDW) ist ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts, welches den Selbstbehalt auf Null senkt. Der Preis ist abhängig von Fahrzeug und Ort der Anmietung und beträgt zwischen CHF 32.00 und CHF 59.00 pro Tag.

Muss ich dafür aufkommen, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wird?

Ja, dies wird genauso behandelt wie jeder andere Schaden an dem Fahrzeug.

Was geschieht, wenn ich ein von mir gemietetes Extra beschädige?

Wenn ein Extra beschädigt wird, müssen Sie zusätzlich zu den Mietkosten für die Kosten des Ersatzes oder für die geschätzten Reparaturkosten aufkommen.

Gibt es Fälle, in denen der Selbstbehalt nicht gilt?

Ja, der Ihnen berechnete Betrag wird nicht reduziert, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Oder aufgrund von:


    • unsachgemässe oder unsorgsame Nutzung des Fahrzeugs
    • Benutzung des Fahrzeuges unter Verstoss gegen die Mietvertragspflichten

Was muss ich bezahlen, wenn ich keine Haftungsreduzierung habe?

Wenn das Fahrzeug, Schlüssel, Zubehör oder Fahrzeugdokumente während Ihrer Anmietung beschädigt werden, müssen Sie Folgendes zahlen, es sei denn Sie können nachweisen, dass der Schaden in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist:


    • Entweder die Kosten des Ersatzes oder die geschätzten Reparaturkosten, je nachdem was günstiger ist
    • Zuzüglich unseres Nutzungsausfalls
    • Zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr

Wo erhalte ich Informationen darüber, welche Schadensbeträge ich bezahlt habe?

Wenn wir einen Schaden feststellen, werden wir Ihre Karte mit dem Betrag, den Sie zahlen müssen, belasten. Sie finden die Einzelheiten zu dieser Zahlung hier http://www.avis.ch/rechnungskopie, es sei denn Sie haben uns gebeten, Ihnen eine Quittung per Post oder Email zu schicken,

Diebstahl

Welche Produkte können den Betrag, den ich im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Fahrzeugs während der Miete zu zahlen habe, reduzieren?

Wenn Sie eine Haftungsreduzierung für Diebstahl (theft protection, TP) haben und das Fahrzeug gestohlen wird, ist der Betrag, den Sie zu zahlen haben, auf den auf Ihrem Mietvertrag angegebenen Selbstbehalt begrenzt, d. h. Sie zahlen für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes bzw. den Selbstbehalt, je nachdem welcher Betrag geringer ist. Wenn Sie nachweisen können, dass der Verlust, Schaden oder Diebstahl in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden geringer war als wir angegeben haben, werden wir Ihnen die Differenz erstatten.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Betrag ist auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigungs-Email angegeben. Sie können den Selbstbehalt noch weiter senken, indem Sie ein Produkt zur Reduzierung des Selbstbehalts erwerben.

Wie erhalte ich die Haftungsreduzierung für Diebstahl?

In den meisten Fällen wird eine Haftungsreduzierung für Diebstahl standardmässig mit dem Fahrzeug angeboten. Wenn sie enthalten ist, ist dies auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Email-Buchungsbestätigung angegeben.

Was geschieht, wenn ich ein von mir gemietetes Extra verliere oder es gestohlen wird?

Wenn ein Extra verloren oder gestohlen wird, müssen Sie zusätzlich zu den Mietkosten für die Kosten des Ersatzes aufkommen, es sei denn Sie haben den Verlust nicht zu vertreten.

Gibt es Fälle, in denen der Selbstbehalt nicht gilt?

Ja, der von Ihnen zu zahlende Betrag wird nicht auf den Selbstbehalt begrenzt, wenn der Verlust oder Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Oder aufgrund oder infolge von Folgendem:

• Die Schlüssel wurden im Fahrzeug zurückgelassen
• Die Schlüssel wurden verloren oder gestohlen
• Verstoss gegen den Vertrag bei der Nutzung des Fahrzeugs

Was muss ich bezahlen, wenn ich keinen Diebstahlschutz habe?

Wenn das Fahrzeug, Zubehör oder Fahrzeugdokumente während Ihrer Anmietung verloren oder gestohlen werden, müssen Sie Folgendes zahlen:

• Die Kosten des Ersatzes
• Zuzüglich unseres Nutzungsausfalls

Wenn Sie nachweisen können, dass der Diebstahl in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Wo erfahre ich, welche Kosten ich aufgrund von Diebstahl bezahlt habe?

Wenn ein Verlust oder Diebstahl eingetreten ist und Sie nicht nachweisen können, dass der Verlust oder Diebstahl in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihre Karte mit dem fälligen Betrag belasten. Sie finden die Einzelheiten zu dieser Zahlung hier http://www.avis.ch/rechnungskopie, es sei denn Sie haben uns gebeten, Ihnen eine Quittung per Post oder Email zu schicken,

Personen- oder Sachschäden

Was muss ich bezahlen, wenn ich mit dem Fahrzeug jemanden verletze?

Die Haftpflichtversicherung (third party liability, TPL) gehört bei jedem Fahrzeug zum Standard. Das heisst, wenn Sie mit unserem Fahrzeug einen Unfall verursachen und hierdurch jemand verletzt wird, einschliesslich einer Ihrer Mitfahrer, oder sich im Besitz dieser Personen befindliche Sachen beschädigt werden, müssen Sie für keinen dieser Schäden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch nicht den Tod oder Verletzungen des Fahrers unseres Fahrzeugs oder Schäden an seinen persönlichen Gegenständen in unserem Fahrzeug ab.

Gibt es Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung nicht eintritt?

Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihnen den Haftpflicht-Versicherungsschutz zu gewähren, wird der gesetzlich erforderliche Mindestschutz weiterhin gewährt, wir oder unser Versicherer können jedoch bei Ihnen Regress nehmen, wenn der Unfall durch eines der folgenden verursacht wurde:


    • Einen Vertragsbruch Ihrerseits (zum Beispiel, indem Sie zulassen, dass jemand das Fahrzeug führt, den wir nicht autorisiert haben, oder indem Sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen illegalen Substanzen fahren),
    • Einen Gesetzesverstoss Ihrerseits
    • Als Folge Ihrer Fahrlässigkeit oder Leichtsinnigkeit.

Welche Produkte versichern den Fahrer des Fahrzeugs?

Die Insassenunfallversicherung (personal accident insurance, PAI) versichert den Fahrer des Fahrzeugs im Falle eines Unfalls. Eine Insassenunfallversicherung bietet die folgenden Leistungen:

• Maximal CHF 99‘720.00 im Fall von Tod, Verlust von Gliedmassen oder Augen oder dauerhafter Vollinvalidität
• Maximal CHF 4‘986.00 für unmittelbar mit dem Unfall verbundene Kosten für Notfallmedizin
• Kosten für medizinische Versorgung und Rettung (es gelten Bedingungen)

Wer gewährt die Insassenunfallversicherung?

Die Insassenunfallversicherung wird gewährt durch AIG Europe Limited. Sie müssen deren Versicherungsbedingungen zustimmen. Unser Agent, Avis Europe Risk Management Limited erhebt 20 % des von Ihnen nach Abzug der Versicherungssteuer zahlbaren Betrages als Provision.

Wie kann ich eine Insassenunfallversicherung abschliessen?

Sofern Sie eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, wird diese auf Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, die Kosten liegen zwischen CHF 6.00 und CHF 8.00 pro Tag.

Kann ich die Versicherungsleistung erhöhen und meinen Selbstbehalt senken?

Ja, die Erweiterte Insassenunfallversicherung (super personal accident insurance PAI,) bietet die folgenden erweiterten Leistungen:

• Maximal CHF 498‘600.00 im Fall von Tod, Verlust von Gliedmassen oder Augen oder dauerhafter Vollinvalidität
• Maximal CHF 24‘930.00 für unmittelbar mit dem Unfall verbundene Kosten für Notfallmedizin
• Kosten für medizinische Versorgung und Rettung (es gelten Bedingungen)
• Gepäckstücke bis zu CHF 9‘972.00 pro Fahrzeug – mit Ausnahme von Gegenständen, die Sie bei uns gemietet haben (auch hier gelten Bedingungen und ein Maximalbetrag pro Gegenstand kann anwendbar sein)
• Aufwendungen für den Ersatz von Haustürschlüsseln und Schlössern bis zu maximal CHF 831.00
• Notfall-Reisekosten bis zu CHF 831.00.

Ist die Erweiterte Insassenunfallversicherung bei jeder Anmietung eines Fahrzeugs verfügbar?

Ja, Sie können die Erweiterte Insassenunfallversicherung unabhängig von dem gemieteten Fahrzeug abschliessen.

Wie erhalte ich die Erweiterte Insassenunfallversicherung?

Sofern Sie eine Erweiterte Insassenunfallversicherung abgeschlossen haben, ist dies auf Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, die Kosten liegen zwischen CHF 8.00 und CHF 14.40 pro Tag.

Bitte beachten Sie: Mitfahrer gelten als Dritte und sind über die standardmässig mit dem Fahrzeug bereitgestellte Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Schutzpakete

Ich möchte mehr als ein Schutzprodukt erwerben – kann ich ein Schutzpaket abschliessen?

Ja, wir bieten ein Schutzpaket an:


    Full protection package umfasst Super Damage Waiver, Super Personal Accident Insurance und Roadside Assistance.

Der Preis hängt von dem Fahrzeug und der Mietstation ab – Sie können jedoch mit Kosten zwischen CHF 50.00 und CHF 75.00 pro Tag rechnen.

Versicherungsprodukte Dritter

Ich habe ein Versicherungsprodukt bei einem externen Versicherer abgeschlossen, kann ich es verwenden?

Wenn Sie Versicherungsleistungen von einem Drittanbieter beziehen, haften Sie uns gegenüber in Höhe des vollen Schadens. – Weitere Informationen: siehe „Was muss ich bezahlen, wenn ich keine ...“ in diesem Abschnitt des Dokuments – Sie müssen im Anschluss daran Ihre Ansprüche bei Ihrem Anbieter geltend machen, um von diesem Ihr Geld zurückzuerhalten. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Bedingungen jeder Versicherung eines externen Anbieters und der Ansprüche, die Sie geltend machen, verstehen. Wie können Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht behilflich sein.



Zustellung und Abholung


Kann ich mir ein Fahrzeug zustellen lassen?

Einige unserer Mietstationen bieten einen Zustellservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. vorbestellten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort zustellen. Wenn Sie eine Zustellung des Fahrzeugs wünschen, müssen Sie:


    • Zur gewünschten Zustellzeit an der gewünschten Zustelladresse anwesend sein
    • Die im Abschnitt „Was Sie benötigen, um ein Fahrzeug zu mieten“ der Buchungsbedingungen und der Mietvertragsbedingungen aufgeführten Unterlagen vorlegen.

Sie tragen den für die Zustellung zu Ihnen verbrauchten Kraftstoff – zu den Raten „Zahlung bei Rückgabe“ – es sei denn, Sie wählen die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“. Weitere Informationen: siehe den Abschnitt „Betankungsoptionen“ in diesem Dokument.

Das Entgelt hierfür hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wohin es zugestellt werden soll.

Bitte benachrichtigen Sie uns 3 Tage im Voraus, wenn Sie unseren Zustellservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir Ihnen auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist ein Fahrzeug zustellen, dies müssen Sie aber mit der Mietstation oder dem Reservierungsteam absprechen.

Können Sie das Fahrzeug abholen?

Einige unserer Mietstationen bieten einen Abholservice, bei dem wir das Fahrzeug und alle ggf. von Ihnen gemieteten Extras an einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und Ort abholen. Wenn Sie eine Abholung des Fahrzeugs wünschen, müssen Sie anwesend sein, um das Fahrzeug zu übergeben.

Sie tragen die Kosten des für die Abholung und Rückführung des Fahrzeugs an die nächste Mietstation verbrauchten Kraftstoffs - zu den Raten „Zahlung bei Rückgabe“ - es sei denn, Sie wählen die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“. Weitere Informationen: siehe den Abschnitt „Betankungsoptionen“ in diesem Dokument.

Das Entgelt dafür hängt davon ab, wo Sie das Fahrzeug mieten und wo es abgeholt werden soll

Bitte benachrichtigen Sie uns 3 Tage im Voraus, wenn Sie unseren Abholservice für das Fahrzeug in Anspruch nehmen möchten. Möglicherweise können wir das Fahrzeug auch bei einer kürzeren Benachrichtigungsfrist abholen, dies müssen Sie aber mit dem Reservierungsteam absprechen.

Was geschieht, wenn ich nicht da bin, wenn Sie kommen, um das Fahrzeug abzuholen?

Wenn das Fahrzeug, Schlüssel, eventuelles Zubehör, Fahrzeugdokumente und eventuelle Extras bei der Abholung nicht da sind, wird Ihnen ungeachtet dessen das Entgelt für die Abholung berechnet. Dann müssen Sie eine neue Abholung buchen – und ein weiteres Mal das Abholentgelt bezahlen – oder das Fahrzeug selbst an der Mietstation zurückgeben.



Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren


Fahrerlaubnis

Muss ich meinen Führerschein mitbringen?

Ja. Jeder Fahrer muss seine gültigen Führerscheinpapiere vorlegen. In folgenden Fällen müssen die Fahrer sowohl ihren Führerschein sowie entweder einen internationalen Führerscheins oder eine offizielle, notariell beglaubigte Übersetzung des Führerscheins in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch vorlegen:


    • ein Führerschein wurde in Europa ausgestellt und Sie mieten in einem Land ausserhalb Europas
    • oder ein Führerschein wurde in einem aussereuropäischen Land ausgestellt und Sie mieten ausserhalb dieses Landes
    • oder ein Führerschein wurde nicht in lateinischer Schrift ausgestellt, sondern zum Beispiel in Arabisch, Griechisch, Russisch, Hebräisch oder Japanisch.

Wir können leider keine digitalen Führerscheine akzeptieren.

Gibt es eine Mindestdauer, wie lange ich bereits im Besitz meiner Fahrerlaubnis sein muss?

Ja. Jeder Fahrer muss seit mindestens ½ Jahr, für Fahrzeuge der Gruppe J und P seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Wenn aus dem Führerschein nicht hervorgeht, dass der Fahrer die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt, muss er einen anderen Nachweis erbringen wie beispielsweise:

• Frühere Führerscheine
• Oder ein Schreiben der Führerscheinbehörde, das belegt, dass er die Mindestdauer für den Besitz der Fahrerlaubnis erfüllt.

Anforderungen hinsichtlich Ausweispapieren

Muss ich einen Identitätsnachweis vorlegen?

Ja, Sie müssen folgende Nachweise vorlegen:


    • die Zahlungskarte, die Sie bei der Buchung verwendet haben. Für einige Fahrzeuge sind zwei auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarten erforderlich. Eine davon muss die Zahlungskarte sein, die Sie bei Ihrer Buchung verwendet haben.
    • Ihren Reisepass mit einem gut erkennbaren Foto, das nicht älter als 10 Jahre alt ist.

Eventuell müssen Sie auch Ihren Wohnort nachweisen. Das könnten Sie etwa mit einer aktuellen Betriebskostenabrechnung oder einem Kontoauszug tun. Wenn die Adresse auf dem Führerschein vermerkt ist, akzeptieren wir dies ebenfalls als Wohnsitznachweis.

Sonstige Anforderungen

Muss ich eine Vorabautorisierung geben oder eine Kaution hinterlegen?

Ja, wir benötigen eine Vorabautorisierung auf Ihre Zahlungskarte, bevor wir das Fahrzeug an Sie herausgeben. Eine Vorabautorisierung blockt einen Geldbetrag auf Ihrem Konto.

Was muss ich tun, um eine Vorabautorisierung zu erteilen oder eine Kaution zu zahlen?

Sie müssen uns eine auf Ihren Namen ausgestellte Zahlungskarte mit einem ausreichenden Verfügungsrahmen vorlegen. Weitere Informationen: Lesen Sie bitte den Abschnitt „Zahlungsoptionen“ in diesem Dokument.

Wie hoch ist der Betrag der Vorabautorisierung?
Der bei der Abholung des Mietfahrzeugs fällige Betrag für die Vorabautorisierung wird wie folgt berechnet:
(der Mietpreis für das Fahrzeug* + 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) MINUS eventueller Betrag, den Sie bei einer „Jetzt bezahlen“-Buchung bereits beglichen haben).

* Der „Mietpreis des Fahrzeugs“ beinhaltet die Kosten für die Anmietung sowie alle bestellten optionalen Extras und wird zu Beginn der Anmietung auf Grundlage der beabsichtigten Mietdauer berechnet. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist der von Ihnen im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung (einschließlich etwaiger optionaler Extras) fällige Betrag bei „Bezahlung an der Mietstation“ Teil der Vorabautorisierung und wird Ihnen am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt (unter Verwendung der für die Vorabautorisierung bereitgestellten Karte, sofern nicht anders vereinbart).

** Wenn Sie von unserem Angebot „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ Gebrauch machen, reduzieren wir die 200 EUR (oder ggf. den entsprechenden Betrag in Ihrer Landeswährung) um den Betrag, den wir Ihnen für „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen.

Die 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) sind in der Vorabautorisierung enthalten, falls wir Ihnen am Ende der Anmietung Folgendes in Rechnung stellen müssen:
i. Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs (sofern relevant);
ii. zusätzliche Mietgebühren, wenn Sie das Fahrzeug oder optionale Extras nicht am Ende der vereinbarten Mietdauer [oder an der vereinbarten Rückgabestation] zurückgeben;
iii. etwaige zusätzliche Gebühren oder Bußgelder, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen (über die wir vor der Rückgabe des Fahrzeugs informiert wurden, darunter beispielsweise Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen); und/oder
iv. Kosten, die durch die Überschreitung etwaiger Kilometerbegrenzungen entstehen.
Wenn die von uns verlangte Vorabautorisierung die Ihnen entstehenden Kosten nicht abdeckt, werden wir Sie um eine weitere Zahlung der zusätzlich geschuldeten Beträge bitten.



<div class="heading-2-flush"><h2 class="heading-2-flush">Kraftstoff- und Stromkosten</h2></div>]

Fahrzeuge mit Kraftstoff- und Hybridantrieb

Muss ich das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zurückgeben?

Ja. Normalerweise wird das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank übergeben. Sie müssen es mit der gleichen Menge Kraftstoff an uns zurückgeben, die bei Abholung im Tank war – üblicherweise ein voller Tank – gemäss der werksseitig eingebauten Tankanzeige. Wir empfehlen Ihnen, am Rückgabetag so nah wie möglich an der Rückgabestation zu tanken und die Quittung zur Vorlage bei uns aufzuheben. Wenn Sie das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben – und uns keine Tankquittung zeigen können – werden wir Ihnen ein Entgelt berechnen.

Betankungsoptionen

Ich plane eine Fahrt von mehr als 120 Kilometern, und möchte mir keine Gedanken machen, haben Sie eine Betankungsoption für mich?

Ja, mit der Option Tankfüllung im Voraus bezahlen zahlen Sie für Ihren Mietwagen eine Tankfüllung gemäss den Kraftstofftankangaben des Herstellers – plus unsere Kosten der Betankung für Sie. Geben Sie das Fahrzeug einfach mit der aktuellen Tankfüllung zurück (selbst wenn er so gut wie leer ist), Hauptsache, der Motor läuft noch.

Wie kann ich die Kosten für die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen?

Abhängig davon wo Sie anmieten berechnen wir den durchschnittlichen Kraftstoffpreis zu Beginn Ihrer Miete. Für weitere Details zu der Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ wenden Sie sich bitte an die Mietstation. Sie erhalten keine Erstattung für eventuell nicht verbrauchten Kraftstoff

Kann ich zu jeder Zeit die Tankfüllung im Voraus bezahlen?

Nein, wenn Sie die Option „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ nutzen wollen, müssen Sie dies während des Buchungsvorgangs oder bei Abholung des Fahrzeugs angeben.

Ich plane eine Fahrt von weniger als 120 Kilometern, muss ich trotzdem volltanken?

Ja, oft sieht die Tankanzeige noch „voll“ aus, daher bitten wir Sie, den Tank nahe der Rückgabestation vollzutanken und uns die Quittung vorzulegen. Wenn Sie keine Zeit haben vollzutanken oder uns keine Quittung zeigen können, werden wir EZ Fuel anwenden, um unsere Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs für Sie zu decken.

Was kostet EZ Fuel?

Abhängig von der Mietstation zahlen Sie einen festen Betrag zwischen CHF 25.00 und CHF 30.00.

Welche Optionen habe ich, wenn ich das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebe und nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt habe?

Zahlung bei Rückgabe gilt, wenn Sie mehr als 120 Kilometer gefahren sind und:


    • nicht „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ gewählt haben
    • das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben

Wie kann ich die Kosten für die Option „Zahlung bei Rückgabe“ berechnen?

Sie zahlen für den Kraftstoff gemäss der werksseitig installierten Tankanzeige, aufgerundet auf das nächste Achtel (1/8) eines Tanks. Dies basiert auf der vom Hersteller angegebenen Kapazität des Kraftstofftanks.

Wir berechnen zwischen dem anderthalb bis dreifachen des durchschnittlichen Kraftstoffpreises am Ende der Mietdauer. Der Preis pro Liter ist auf Ihrem Mietvertrag angegeben. Dieses Entgelt deckt unsere Kosten einer kurzfristigen Fahrt zur nächsten Tankstelle und mögliche Verspätung der Anmietung des nächsten Kunden.

Elektrofahrzeuge

Mit welcher Batterieladung muss ich ein Elektrofahrzeug zurückgeben?

Sie müssen das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgeben, den es bei der Abholung hatte.

Welcher Betrag wird mir berechnet, wenn ich ein Elektrofahrzeug nicht mit einer Batterieladung von mindestens 70 % oder demselben Prozentsatz der Batterieladung zurückgebe, den es bei der Abholung hatte?

Wir berechnen einen festen Betrag, der von der Batterielebensdauer abhängt, die auf der werkseitig installierten Batterieanzeige angezeigt wird. Dies ist der Tarif für die „Zahlung bei Rückgabe“. Die anfallenden Kosten sind nachstehend aufgeführt:





Abschliessende Informationen


Darf ich jemand anderes fahren lassen?

Ja, aber nur wenn derjenige von uns autorisiert wurde. Sie dürfen keine andere Person mit dem Fahrzeug fahren lassen.

Wir berechnen für jeden Zusatzfahrer, der das Fahrzeug fahren darf, ein Entgelt. Der Preis hängt ab von der Mietstation, an der Sie mieten und liegt zwischen CHF 14.50 und CHF 17.40 pro Tag.

Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; dies deckt dann die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage ab.

Jeder Zusatzfahrer muss unsere Bedingungen im Hinblick auf Alter, Fahrerlaubnis und Identitätsnachweis erfüllen. Weitere Informationen: Lesen Sie die Abschnitte „Informationen zum Alter“ und „Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren“ in diesem Dokument.

Wenn einer der Zusatzfahrer ausserhalb der Altersgrenzen liegt, werden wir ausserdem ein Zusatzentgelt hierfür berechnen. Weitere Informationen: Lesen Sie den Abschnitt „Informationen zum Alter“ in diesem Dokument.

Bieten Sie einen „Meet and greet“-Service?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keinen „Meet and greet“-Service anbieten.

Kann ich das Fahrzeug ausserhalb Ihrer normalen Öffnungszeiten abholen?

Ja, einige Mietstationen bieten einen Abholservice ausserhalb der Öffnungszeiten, bei dem Sie das Fahrzeug und eventuelle Extras ausserhalb der normalen Öffnungszeiten der Mietstation abholen können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mietstation.

Bei meiner Anmietung gilt eine Kilometerfreigrenze. Ich bin mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren, wieviel muss ich für die zusätzliche Kilometerleistung bezahlen

Viele unserer Fahrzeuge werden mit unbegrenzter Kilometerleistung bereitgestellt. Wenn eine Kilometerfreigrenze gilt, ist diese auf Ihrem Mietvertrag sowie in Ihrer Buchungsbestätigungs-Email angegeben. Wenn Sie mehr als die freigegebenen Kilometer gefahren sind, hängt der Preis von dem Fahrzeug und der Mietstation ab. Der für Mehrkilometer zahlbare Betrag wird auf Ihrem Mietvertrag angegeben.

Darf ich in dem Fahrzeug rauchen?

Nein, es ist nicht gestattet, in den Fahrzeugen zu rauchen. Wenn wir feststellen, dass während der Mietdauer jemand in dem Fahrzeug geraucht hat, wird eine Gebühr für eine Spezialreinigung berechnet.

Weitere Informationen: Lesen Sie die Abschnitte „Informationen zum Alter“ und „Anforderungen hinsichtlich Fahrerlaubnis und Ausweispapieren“ in diesem Dokument.

Gibt es Strassen oder Gebiete, auf/in denen ich eine Gebühr bezahlen muss, bevor ich dort fahren kann?

Ja, es gibt Mautstrassen und mautpflichtige Brücken, deren Nutzung gebührenpflichtig ist. Wenn Sie diese Gebühren nicht bezahlen, bevor Sie in diese Zonen fahren oder diese Strassen oder Brücken benutzen, erhalten Sie eine Busse.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Internet über Gebiete zu informieren, für die Beschränkungen gelten, bevor Sie losfahren. Websites wie etwa www.urbanaccessregulations.eu stellen nützliche Informationen bereit. Wenn die Mietstation sich in oder nahe einer beschränkten Zone befindet, informieren wir Sie darüber, bevor Sie das Fahrzeug abholen. Wir können Sie nicht über andere beschränkte Zonen informieren.

Ich wurde mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt oder habe eine Parkgebühr nicht entrichtet, was muss ich bezahlen?

Sie haften für alle Bussen und Gebühren, die aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs durch Sie oder einen Ihrer Zusatzfahrer erhoben werden. Bussen und Gebühren umfassen:


    • Alle Bussen oder Gebühren im Zusammenhang mit Parken
    • Maut
    • Abschleppkosten
    • Kosten für Wegfahrsperren
    • Bussen oder Gebühren
    • Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
    • Alle sonstigen Bussen oder Gebühren

Wenn eine Busse oder eine Gebühr an uns gesendet wird, weil Sie eine Gebühr nicht bezahlt haben oder Gesetze missachtet haben, erheben wir:

    • unser Bearbeitungsentgelt von CHF 50.00 für jede ausgestellte Busse oder Gebühr, welche in der Währung des Landes berechnet wird, in dem die Busse angefallen ist.
    • das Bussgeld oder die Gebühr selbst – wenn wir diese bezahlen müssen.

Ich habe den Innenraum des Fahrzeugs sehr schmutzig und schlecht riechend hinterlassen. Werde ich für die Reinigung bezahlen müssen?

Ja, wenn der Innenraum des Fahrzeugs besonders matschig, verschmutzt, fleckig oder schlecht riechend ist und dies durch unsere Standardreinigung nicht behoben werden kann, berechnen wir Ihnen ein Entgelt für Spezialreinigung zwischen CHF 75.60 und CHF 260.00 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 60.00.

Pannenhilfe

Was geschieht, wenn ich aufgrund eines technischen Defekts eine Panne habe?

Alle unsere Fahrzeuge werden nach den Standards der Hersteller gewartet und sind bei Abholung verkehrstüchtig, so dass technische Defekte an unseren Fahrzeugen selten sind. Solange Sie das Fahrzeug in einem Land verwenden, das zugelassen ist, sorgen wir kostenfrei für Pannenhilfe oder Bergung. Sie dürfen jedoch nur unseren eigenen Pannenhilfe-Anbieter nutzen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Inneren des Fahrzeugs.

Was geschieht, wenn ich aufgrund eines nicht-technischen Defekts oder in einem anderen Land eine Panne habe?

Sie müssen uns informieren, wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben. Wenn Sie Pannenhilfe benötigen, organisieren wir diese für Sie, Sie werden jedoch die Kosten dafür tragen müssen. Wir werden Ihnen zudem alle Kosten berechnen,‬ die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen und in das Land der Anmietung zurückzuführen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:


    • Abschlepp-, Notruf- und Bergungskosten (bis zu maximal 300€, im Falle besonderer Abschleppung, Rückführung oder Vertragsbruch kann die Gebühr bis zu 600€ betragen)
    • Reparaturkosten
    • Nutzungsausfall
    • Rückführungskosten
    • Ein Verwaltungsentgelt
    • Alle Kosten, um Sie und/oder etwaige Mitfahrer an eine andere Mietstation zu bringen.
    • Aufladung für Elektrofahrzeuge (bei funktionsfähigem Kabel)

Welche Produkte bieten Sie zu meinem Schutz an im Falle einer Panne aufgrund eines nicht-technischen Problems?

Roadside Assistance Plus bietet Ihnen Pannenhilfe, wenn Sie liegen bleiben infolge von …


    • z. B. leerer Batterie
    • plattem Reifen
    • im Fahrzeug eingeschlossenem Schlüssel
    • leerem Kraftstofftank

Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in einem von uns zugelassenen Land nutzen. Weitere Informationen: Lesen Sie den Abschnitt „Ausreisen mit dem Fahrzeug “ in diesem Dokument.

Sie müssen lediglich für die Kosten für eventuell zusätzlich erforderliche Artikel aufkommen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen, wie Kraftstoff oder Reifen.

Wieviel kostet Roadside Assistance Plus?

Der Preis hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäss zwischen CHF 8.00 und CHF 9.60 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 10 Tage berechnet; abgesichert sind Sie dann für die komplette Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

Was geschieht, wenn ich das Schadensbericht-Formular oder das Europäische Unfallformular nicht einreiche?

Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, oder das Fahrzeug, Schlüssel, ein Zubehör, ein Fahrzeugdokument oder ein Extra beschädigt, verloren oder gestohlen werden, müssen Sie ein Schadensbericht-Formular und, sofern verfügbar, das Europäische Unfall-Meldeformular ausfüllen und einreichen.



Einwegmieten


Kann ich das Fahrzeug an einer Mietstation abholen und an einer anderen zurückgeben?

Ja, bei einigen Mietstationen können Sie das Fahrzeug und etwaige Extras an einer Mietstation abholen und sie an einer anderen zurückzugeben.

Wie hoch ist die Einweggebühr?

Der Preis hängt von der Mietstation ab. Wenn Sie das Fahrzeug an unterschiedlichen Stationen abholen und zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte an die Mietstation.

Wie erhalte ich eine Einwegmiete?

Sie können bei der Buchung des Fahrzeugs eine Einwegmiete anfragen, oder Sie können danach fragen, wenn Sie zur Mietstation kommen.

Wenn Sie die Einwegmiete bereits während der Buchung angefragt haben, werden die Kosten in Ihrem Mietpreis enthalten sein.

Wie viel kostet es, wenn ich keine Einwegmiete vereinbart habe und das Fahrzeug dennoch an einer anderen Mietstation zurückgebe?

Wir werden Ihnen Einweggebühr berechnen zu dem an dem Tag der Fahrzeugrückgabe geltenden Preis des Tarifs „An der Station bezahlen“.



Rückgaben


Ich möchte das Fahrzeug länger behalten, was muss ich tun?

Wenn Sie die Miete verlängern wollen, kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich. Dies sollte spätestens vor dem auf dem Mietvertrag als Mietende angegebenen Datum und Uhrzeit erfolgen. Zusätzliche Tage werden zu den Preisen „An der Station bezahlen“ berechnet.

Was geschieht, wenn ich die Miete nicht verlängere?

Wenn Sie die Miete nicht verlängert haben und das Fahrzeug verspätet zurückgeben, berechnen wir Ihnen für jeden angefangenen Tag, den das Fahrzeug verspätet zurückgegeben wird jeweils einen zusätzlichen Miettag zzgl. eines Bearbeitungsentgelts für die verspätete Rückgabe.

Falls Sie Ihre Anmietung nicht verlängern und sich Ihre Rückgabe verspätet, werden wir am dritten Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin Ihre Debitkarte mit einer Vorabautorisierung für eine Zahlung im Gegenwert der Kosten für fünf Miettage belasten – beziehungsweise der Kosten für zehn Tage, falls Sie eine Kreditkarte im Zusammenhang mit den Preisen benutzen, die für „Zahlung an der Mietstation“ gelten. Falls Sie das Fahrzeug innerhalb dieser fünf beziehungsweise zehn Tage (je nachdem, was anzuwenden ist) zurückgeben, werden Ihnen nur Ihre tatsächlich genutzten Miettage in Rechnung gestellt, zuzüglich etwaiger weiterer Kosten, die Sie uns schulden.

Falls Sie Ihr Mietfahrzeug nicht wie vereinbart zurückgeben, wird Ihnen zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt für verspätete Rückgabe für jeden Tag oder anteiligen Tag in Rechnung gestellt, bis das Mietfahrzeug zurückgegeben wird.
Das Bearbeitungsentgelt für verspätete Rückgabe beträgt CHF 20.00 pro Tag der verspäteten Rückgabe.



Sonderausstattung


Der Preis, den wir Ihnen bei der Buchung von Extras nennen, ist grundsätzlich der Preis, den Sie zu bezahlen haben. Wechselkurse oder andere Umstände ausserhalb unserer Kontrolle können diesen Preis verändern.

Kunden mit Behinderungen

Ich habe eine Behinderung, bieten Sie umgebaute Fahrzeuge an?

Nein, leider bieten wir momentan keine speziell umgebauten Fahrzeuge sind an.

Ich habe eine Behinderung, bieten Sie Fahrzeuge mit Handbedienung an?

Nein, leider bieten wir aktuell keine Fahrzeuge mit Handbedienung an.

Beliebte Extras zur Anmietung

Ich habe kleine Kinder, bieten Sie Kindersitze an?

Ja, wir bieten Babyschalen, Kindersitze und Sitzerhöhungen an. Eine Babyschale ist typischerweise geeignet für ein Kind von der Geburt bis zum Alter von 12 Monaten und einem Gewicht von maximal 13 Kilo. Ein Kleinkindsitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 9 Monaten bis 4 Jahren und einem Gewicht zwischen 9 und 18 Kilo. Ein Kindersitz ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 4 bis 11 Jahren und einem Gewicht zwischen 15 und 36 Kilo. Eine Sitzerhöhung ist typischerweise geeignet für ein Kind im Alter von 8 bis 11 Jahren und einem Gewicht zwischen 20 und 45 Kilo.

In einigen Mietstationen organisieren wir ggf. die für Sie passenden Sitze durch Dritte. Bitte beachten Sie jedoch, dass es immer Ihrer Verantwortung obliegt, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der Sitz richtig befestigt ist.

Bitte beachten Sie: In der Schweiz, müssen alle Kinder bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Grösse von 150 cm einen Kindersitz verwenden.

Was kosten Ihre Kindersitze?

Der Preis für die Miete eines Sitzes hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäss zwischen CHF 45.00 und CHF 78.00 pro Anmietung.

Wenn der Sitz beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen CHF 20.00 und CHF 250.00 zusätzlich zu den Mietkosten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Ich kenne mich in der Gegend nicht aus, kann ich ein Navigationsgerät (Satellitennavigationssystem) mieten?

Ja, der Preis für die Miete eines Navigationsgerätes hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäss zwischen CHF 14.00 und CHF 16.80 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 9 Tage mieten, wird Ihnen das Entgelt für maximal 10 Tage berechnet und Sie erhalten das Navigationsgerät für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

Wenn das Navigationsgerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür liegen bei CHF 250.00 zusätzlich zu den Mietkosten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Bitte beachten Sie: In einigen Ländern, u.a. in der Schweiz ist es gesetzlich verboten, ein Navigationsgerät zu benutzen, das die Standorte von Radarkameras anzeigt. Wenn Sie bei uns ein Navigationsgerät mieten, wird es keine Informationen zu Radarkameras anzeigen.

Bieten Ihre Navigationsgeräte einen Audio-Reiseleiter-Service?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keinen Audio-Reiseleiter-Service anbieten.

Ich möchte überall, wo ich bin, auf das Internet zugreifen, können Sie mir dafür eine Lösung anbieten?

Ja, an einigen Stationen bieten wir Mobile Wi-Fi-Geräte an. Um diesen Service zu nutzen müssen Sie separate Geschäftsbedingungen lesen und akzeptieren. Sie erhalten diese Geschäftsbedingungen von uns an der Mietstation.

Bitte beachten Sie: In vielen Ländern, darunter in der Schweiz ist es illegal, während der Fahrt ein Mobiltelefon, Tablet oder andere Kommunikationsgeräte zu verwenden. Sie sind dafür verantwortlich, sicher und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes zu fahren.

Wie viel kostet mobiles Wi-Fi?

Der Preis für die Miete des mobilen Wi-Fi hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt zwischen CHF 15.00 und CHF 20.00 pro Tag.

Wenn das mobile Wi-Fi-Gerät beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür betragen CHF 250.00 zusätzlich zu den Mietkosten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Wenn ein Zubehörteil des mobilen Wi-Fi-Geräts beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen CHF 3.00 und CHF 150.00 zusätzlich zu den Mietkosten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Ich beabsichtige, über Mautstrassen zu fahren. Bieten Sie ein Gerät an, das dies schneller und einfacher macht?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Geräte für elektronische Mautsysteme anbieten.

Winterausrüstung zur Miete

Ich bin besorgt wegen der Strassenverhältnisse, bieten Sie Winterreifen an?

Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten verboten ist, ohne Winterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrer Miete enthalten oder in Ihrem Vertrag ausgewiesen sein.

Wir können auch Winterreifen gegen Entgelt bereitstellen. Dies hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, der Preis liegt jedoch erfahrungsgemäss zwischen CHF 9.80 und CHF 12.00 pro Tag. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr als 10 Tage mieten, wird Ihnen der Preis für maximal 10 Tage berechnet und Sie erhalten die Allwetterreifen für die Dauer Ihrer Anmietung, bis zu 28 Tage.

Wenn einer der Winterreifen beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Falls Ihre Miete nicht bereits automatisch Winterreifen enthält und Sie solche mieten wollen, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Wenn Sie sie kurzfristiger benötigen, wenden Sie sich bitte an das Reservierungsteam.

Sie sind nicht sicher, ob Sie Winterreifen benötigen? Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team.

Ich gehe Skifahren, bieten Sie Schneeketten an?

Ja, wenn die Mietstation, an der Sie mieten, sich in einem Gebiet befindet, in dem es in bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben ist, mit Schneeketten oder Winterreifen zu fahren, wird das Fahrzeug automatisch damit ausgerüstet – und der Preis wird in Ihrem Mietpreis enthalten sein. Sie können auf Wunsch darauf verzichten, aber wir empfehlen Ihnen für diese Standorte entweder Schneeketten oder Winterreifen.

Schneeketten sind auch in einigen anderen Mietstationen verfügbar. Der Mietpreis für Schneeketten hängt von der Mietstation ab, an der Sie mieten, er liegt jedoch erfahrungsgemäss zwischen CHF 50.00 und CHF 60.00 pro Anmietung.

Wenn eine der Schneeketten beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für ein Ersatzpaar bezahlen. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Wir können keine Schneeketten für Sie montieren und wir können die Montage nicht für Sie organisieren.

Sie sind nicht sicher, ob Sie Schneeketten benötigen? Bitte fragen Sie einen Mitarbeiter aus unserem Team.

Ich habe meine eigenen Ski mitgebracht, vermieten Sie Skiträger?

Ja, alle Mietstationen bieten Skiträger an. Sie zahlen zwischen CHF 50.00 und CHF 70.00 pro Anmietung für die Anmietung eines Skiträgers von uns.
Skiträger können nicht auf allen unseren Fahrzeugen montiert werden, möglicherweise müssen Sie daher ein Upgrade durchführen, wenn Sie einen benötigen. Dadurch kann sich der Preis des Fahrzeugs sowie ein etwaiger Selbstbehalt für Sie erhöhen.

Wenn der Skiträger beschädigt, verloren oder gestohlen wird, müssen Sie für den Ersatz bezahlen. Die Kosten hierfür liegen voraussichtlich zwischen CHF 100.00 und CHF 300.00 zusätzlich zu den Mietkosten. Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden oder Verlust in keiner Weise auf Ihr Verschulden oder Ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, werden wir Ihnen diese Kosten erstatten.

Bitte benachrichtigen Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, wenn Sie einen Skiträger mieten wollen. Wenn Sie ihn kurzfristiger benötigen, rufen Sie bitte das Reservierungsteam an.

Ich habe meine Freisprecheinrichtung vergessen, kann ich bei Ihnen eine mieten?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Freisprecheinrichtungen anbieten.

Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Decken?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Decken anbieten.

Ich möchte Gegenstände transportieren, vermieten Sie Transportwagen?

Nein, leider können wir zu diesem Zeitpunkt keine Transportwagen anbieten.



Vielen Dank, dass Sie sich für Avis entschieden haben